Gesund werdengesund seingesund bleiben

ELMEX GELEE

Artikel-Nr. 03120822
PZN
03120822
Anbieter
CP GABA GmbH
Packungsnorm
N3
Darreichungsform
Gel
Monopräparat
Nein
Rezeptpflichtig
Nein
Apothekenpflichtig
Ja
14,79 € (inkl. MwSt)
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Tragen Sie das Arzneimittel auf die Zähne auf. Sie können dazu Ihre Zahnbürste verwenden. Nach 2-3 Minuten die Mundhöhle ausspülen. Die Anwendung sollte nur erfolgen, wenn der sichere Umgang mit dem Arzneimittel gewährt ist.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer bestimmt Ihr Zahnarzt.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu lokalen Schleimhautreizungen, Übelkeit, Erbrechen sowie zu Durchfall kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
- Vorbeugung gegen Karies, bei Kindern und Jugendlichen sowie Zahnspangen- und Prothesenträgern
- Behandlung von Karies im Anfangsstadium, zusätzlich zu weiteren Maßnahmen
- Behandlung überempfindlicher Zahnhälse
Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Für das Arzneimittel werden folgende Mechanismen diskutiert: Hemmung von säureproduzierenden Mikroorganismen im Zahnbelag, Einbau von Fluor in den Zahnschmelz und dadurch eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Säuren, sowie eine Verbesserung des Mineralhaushaltes des Zahnschmelzes.
Bezogen auf 1 g Gel
30,32 mg Olaflur
2,87 mg Dectaflur
22,1 mg Natriumfluorid
insgesamt 12,5 mg Fluorid-Ion
+ Wasser, gereinigtes
+ Propylenglycol
+ Hyetellose
+ Saccharin
+ Apfel-Aroma
+ Pfefferminz-Aroma
+ Krauseminzöl
+ Menthon-Aroma
2,232 Mikrogramm Benzylalkohol
DL-Limonen
+ Linalool
+ Eugenol
+ Benzyl benzoat
+ Citronellol
+ Geraniol
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Wunden in der Mundschleimhaut, sowohl tiefe, als auch eher oberflächliche (schuppende) Wunden
- Gestörter Schluckreflex
- Störung im Zahnschmelz durch Fluoridüberdosierung im Kindesalter

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 3 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Aufbewahrung

Lagerung vor Anbruch
Das Arzneimittel muss vor Hitze geschützt aufbewahrt werden.
Aufbewahrung nach Anbruch oder Zubereitung
Das Arzneimittel darf nach Anbruch/Zubereitung höchstens 20 Monate verwendet werden!
Das Arzneimittel muss nach Anbruch/Zubereitung bei Raumtemperatur aufbewahrt werden!
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
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